Rechtsprechung
FG Hamburg, 07.07.2006 - 7 K 55/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HmbZwStG § 1 § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 4
Zweitwohnungsteuer bei tatsächlicher Nebenwohnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zweitwohnungsteuer bei tatsächlicher Nebenwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuer bei tatsächlicher Nebenwohnung
Papierfundstellen
- EFG 2007, 155
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus FG Hamburg, 07.07.2006 - 7 K 55/05
Insofern ist der hier zu entscheidende Sachverhalt ein in wesentlichen Punkten anderer als derjenige, der zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.2005 ( 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03) geführt hat.An die in dem finanziellen Aufwand für diese Wohnung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann eine Aufwandsteuer wie die Zweitwohnungsteuer regelmäßig anknüpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.10.2005, 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03).
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus FG Hamburg, 07.07.2006 - 7 K 55/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vortrage, die die tatsächliche Vermutung der Eigennutzung erschüttern (BVerwG, Urteil vom 26.9.2001, 9 C 1.01, BVerwGE 115 Seite 165). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus FG Hamburg, 07.07.2006 - 7 K 55/05
Als Aufwandsteuer knüpft sie an den zusätzlichen Aufwand für die Lebensführung an, der durch das Innehaben einer Zweitwohnung sichtbar wird und besteuert damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65 Seite 325, 346f).